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§ 35a SGB VIII - Schulbegleitung

Die Schulbegleitung stellt eine Leistung der Eingliederungshilfe dar. Die Fachkraft begleitet den jungen Menschen im Schulalltag und stellt eine individuelle Hilfeleistung dar, die durch das Jugendamt definiert wird. Das Hauptziel ist es, dem jungen Menschen die Teilhabe, aufgrund seiner Beeinträchtigung, im schulischen Kontext zu gewährleisten.

Die Ziele sind stets individuell zu betrachten:

1. Soziale Kompetenzen fördern: Hilfestellung bei der Zusammenarbeit mit Mitschülern; Stärkung des Selbstwertgefühls und Selbstvertrauens; Erkennen und Vermeiden von Überforderungssitautionen (emotionale Stabilisierung); Kontrolle und Einflussnahme auf das Verhalten; Auffangen von Verweigerungshaltung und produktive Umleitung

2. Hilfe bei der Strukturierung des Schulalltags - Strategien entwickeln, testen und überprüfen: Ünterstützung beim Aufgabenverständnis und der Konzentraion; Fokussierung des jungen Menschen auf den Unterricht; Informationen von der Tafel abschreiben; Ordnung in der Federmappe und im Ranzen 

 

Das Ziel unserer Mitarbeiter und den fachlichen Einrichtungen besteht darin, Eltern und Alleinerziehenden in einem angemessenen Zeitraum zu befähigen, eigene Probleme so gut wie möglich selbst in die Hand zu nehmen und zu lösen sowie ihren Kindern den Weg in ein selbstständiges Leben zu ermöglichen.
 


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